§ 54 Z 1 lit b Oö BauO (Baurecht, eigener Wirkungsbereich; Ausnahme für Vollziehungsakte, die sich auf das Gebiet zweiter oder mehrerer Gemeinden erstrecken; Antrag auf Bewilligung eines Bauplatzes betreffend Grundstücke in verschiedenen Gemeinden)
§ 38 AVG (Vorfrage; Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens; kein Recht der Partei; kein Recht auf Nichtfortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens)