Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit, Willkür; Unterlassen jeglichen Ermittlungsverfahrens, gehäuftes Verkennen der Rechtslage)
§ 39 Abs 2 AVG (Ermittlungsverfahren, Grundsätze; Führung durch die Behörde selbst; bloße Übernahme der Ergebnisse des ausschließlich von der Telekom-Control GmbH geführten Verfahrens durch die Telekom-Control-Kommission unzureichend und einem Akt der Willkür gleichzuhalten)