§ 4 Abs 1 AKG (Arbeiterkammer, Berufung zur Interessensvertretung; Beschwerdelegitimation als Formalpartei, keine)
§ 5 Abs 2 Z 2 AKG (Arbeiterkammer, Arbeits- und Wohnverhältnisse von Lehrlingen, Prüfungsbefugnis, Missstände, Abstellung, Antragsrecht; Beschwerdelegitimation als Formalpartei, keine)