Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerde, Prüfungsmaßstab, Verletzung in verfgesgew Rechten, Anwendung einer offenkundig durch Gemeinschaftsrecht verdrängten österr Rechtsvorschrift, auch wenn die Klarstellung durch den EuGH erst nach Erlassung des angef B erfolgte)
Art 119 EGV (gleiches Entgelt für Männer und Frauen; unmittelbare Anwendbarkeit)