Art 137 B-VG (vermögensrechtliche Ansprüche gegen Gebietskörperschaften; Zuständigkeit des VfGH sofern Anspruch nicht durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde oder im ordentlichen Rechtsweg durchsetzbar; Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Ehegattin gegenüber Beamten in Ruhe)
§ 1 JN (Entscheidung der Gerichte über zivilrechtliche Ansprüche; Unterhaltsanspruch)