§ 7a MedienG (Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen)
§ 2a Abs 1 RFG (Sendungen des ORF; Aufmachung und Inhalt der Sendungen; Achtung der Menschenwürde und der Grundrechte anderer; Darstellung einer minderjährigen Drogenabhängigen im Zusammenhang mit Prostitution ohne optische und akustische Unkenntlichmachung)