§ 2 Abs 2 SPG (Sicherheitsverwaltung, ua Sicherheitspolizei, hier Durchsuchung von Menschen auf Grund § 40 )
§ 88 Abs 1 SPG (Beschwerden wegen Verletzungen subjektiver Rechte, Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Zuständigkeit UVS)