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VfGH 25. 6. 1999, G 256/98 (NATURSCHUTZ)

JudikaturNATURSCHUTZZfV 2000/447ZfV 2000, 167

§ 2 Abs 1 NÖ NSchG, LGBl 5500-5 (Anwendungsbereich des Gesetzes; taxative Ausnahmen; Maßnahmen auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens nicht genannt)

§ 2 Abs 2 NÖ NSchG, LGBl 5500-5 (Nutzung von Flächen, die nach ROG als Bauland oder Verkehrsfläche gewidmet, durch naturschutzbehördliche Maßnahmen nicht berührt)

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