Verletzung (Bescheid)
VfGH 22.02.1999, B 940/98
Auch auf der Grundlage des FrG 1997 ist notwendige Voraussetzung einer Ausweisung der rechtswidrige Aufenthalt des Fremden im Inland. Für sich allein betrachtet reicht dies nicht aus, eine Ausweisung zu verfügen, vielmehr muss eine solche gem § 37 Abs 1 FrG 1997 zu Erreichung der in Art 8 Abs 2 MRK genannten Ziele dringend geboten sein.