§ 3 Abs 2 zweiter Satz Stmk LeichenbestattungsG 1992 (Durchführung der Totenbeschau, kein gesonderter Entgeltanspruch des Arztes)
Art 137 B-VG (Zuständigkeit des VfGH, vermögensrechtliche Ansprüche gegen Gebietskörperschaften, sofern nicht im ordentlichen Rechtsweg oder durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde zu erledigen; besoldungsrechtliche Ansprüche von Beamten, Zuständigkeit bloß für Liquidierung)