Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 18.06.1999, A 12/97
Es liegt im rechtspolit Gestaltungsspielraum des G-Gebers, für EU-Parlament und NR im Hinblick auf den Wahlwerbungskosten-Beitrag verschiedene Regelungen vorzusehen (§§ 2 Abs 2 lit c , 2b ParteienG; s Verfassungsgerichtsbarkeit).