Art 119 EGV (gleiches Entgelt für Männer und Frauen; unmittelbare Anwendbarkeit; Entgelt, Begriff, auch Einordnungen oder Verrückungen in einem Gehaltsschema; Verbot „unmittelbarer Diskriminierung“)
Art 119 EGV (gleiches Entgelt für Männer und Frauen; unmittelbare Anwendbarkeit; Entgelt, Begriff, auch Einordnungen oder Verrückungen in einem Gehaltsschema; Verbot „unmittelbarer Diskriminierung“)