§ 15 Abs 1 Z 1 AuslBG (Befreiungsschein, Voraussetzungen; erlaubte Beschäftigungszeiten, kein gutgläubiger Erwerb)
VwGH 21.10.1998, 96/09/0187
Da nur erlaubte Beschäftigungszeiten Tatbestandsvoraussetzung des § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG für die Ausstellung des beantragten Befreiungsscheines ist, sind unerlaubte Beschäftigungszeiten nicht maßgebend und können erlaubte Beschäftigungszeiten auch nicht gutgläubig oder durch fehlendes Verschulden des DN erworben werden. Abw.