§ 4 Abs 7 Nö Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (Versetzung, dauernde Zuweisung an eine andere Dienststelle, keine, Weisung, in St. Pölten nach Verlegung der Dienststelle Dienst zu versehen)
§ 26 Abs 3 Nö Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 idF 40. Nov (Allgemeine Dienstpflichten, Versetzung, Zuteilung, vorübergehende Verwendung in anderem Dienstzweig, Notwendigkeit im Interesse des Dienstes)