§ 12 Abs 1 Krnt GdPG (Beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes, Bausperre zur Verhinderung der Beeinträchtigung der verfolgten Absicht)
§ 12 Abs 3 Krnt GdPG (ebenso; Wirkung; keine Erteilung einer Baubewilligung)
VfGH 24.06.1998, B 3230/95