§§ 67a Abs 1 Z 2, 67c AVG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, bei fehlendem Zwangscharakter keine faktischen Amtshandlungen, freiwilliges Mitkommen zum Gendarmerieposten, freiwillige Nachschau im Kleiderschrank)