§ 67c Abs 3 AVG idF BGBl 1995/471 (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, mangelhafte Beschwerde, Zurückstellung zur Mängelbehebung, kein sofortiger Zurückweisungsgrund)
VwGH 02.06.1998, 96/01/1258