§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Beschuldigtenrecht auf ua richtige Anführung in welcher Eigenschaft Tat zu verantworten ist)
§ 52a Abs 1 VStG (rechtskräftiger Strafbescheid, Abänderung von Amtswegen, Voraussetzungen, ua offenkundige Gesetzesverletzung; Beschuldigter, Verantwortungsbereich, unrichtige Funktionsbezeichnung)