§ 431 ABGB (Eigentum an unbeweglichen Sachen, Übertragung, Eintragungsgrundsatz)
§§ 29, 93, 128 GBG (Eigentumseinverleibung, Rückwirkung auf Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchsgesuches; Einbringung des Gesuches während einer Rechtsmittelfrist, Auswirkung auf Parteistellung)