§ 45 Abs 1 Z 4 VwGG (Wiederaufnahme, Verletzung des Parteiengehörs; keines bei Verwertung eines der Beschwerde angeschlossenen Schriftsatzes)
VwGH 27.01.1999, 98/04/0237
Der - dem vorliegenden WA-A in Kopie beigelegte - Schriftsatz war bereits der SäumnisBeschw angeschlossen. Wenn daher dieser von den ASt selbst vorgelegte Schriftsatz ohne deren vorherige Anhörung der BeschlFassung des GH über die SäumnisBeschw zugrunde gelegt wurde, so bedeutet dies keine Verletzung von Vorschriften über das Parteiengehör. Abw.