§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, Voraussetzung der Bewilligung, ua Fristversäumnis wegen „unvorhergesehenem Ereignis“, Ereignis das trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht zu erwarten war, keines bei sorgloser Verwahrung und zeitweiligem Verlust eines behördlichen Schriftstückes)
VwGH 27.01.1999, 98/04/0195, 0196