§ 28 Abs 1 Z 1 VwGG (Beschwerde; Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes)
§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Beschwerde, Beschwerdepunkt; unzulässig, wenn nur gegen eine vom Hauptinhalt untrennbare Nebenbestimmung eines Bescheides gerichtet; Auslegung)
§ 28 Abs 1 Z 1 VwGG (Beschwerde; Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes)
§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Beschwerde, Beschwerdepunkt; unzulässig, wenn nur gegen eine vom Hauptinhalt untrennbare Nebenbestimmung eines Bescheides gerichtet; Auslegung)