§ 11 Abs 1 Satz 1 VerpackungsV (Sammel- und Verwertungssystem für Transport- oder Verkaufsverpackungen, Sicherstellung der Sammlung und Verwertung von denjenigen Packstoffen, für die Verträge mit den Verpflichteten gemäß §§ 3, 4 und 13 Abs 3 abgeschlossen wurden)