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VwGH 17. 6. 1998, 98/03/0018 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2000/277ZfV 2000, 118

Art 5 B-VG (Wien, Sitz der obersten Organe)

Art 77 B-VG (Bundesministerium, Geschäftsapparat des BM; Übertragung von Aufgaben des BM in seinem „Namen und Auftrag“ an den LH ist als Delegierung zu verstehen)

Art 103 Abs 4 B-VG (mittelbare Bundesverwaltung, Abkürzung des Instanzenzuges beim Landeshauptmann; bei Delegierung des Landeshauptmannes im Fall der Aufgabenübertragung „im Namen und Auftrag“ des BM)

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