§ 3 Abs 2 Tir VeranstG (Spielapparate, Aufstellung und Betrieb, Bewilligungspflicht; Versagungsgründe, Jugendschutzinteressen)
§ 6 Abs 1 lit b Tir VeranstG (Erteilung der Bewilligung, Voraussetzungen, ua keine zu erwartende Störung der Interessen des Jugendschutzes; Unterhaltungsspielapparate, räumliche Nähe zu Bushaltestelle, sozialer Spielzwang)