Oö GemeindeverbändeG 10 Abs 1 (Deckung des Aufwandes, Einnahmen aus der Besorgung eigener Aufgaben; darüber hinaus Ersatz von den verbandsangehörigen Gemeinden)
§ 10 Abs 3 Oö GemeindeverbändeG (ebenso; Aufteilung des Aufwandes in der Vereinbarung; Berücksichtigung des Umfanges der für die einzelnen Gemeinden besorgten Aufgaben, der Finanzkraft der verbandsangehörigen Gemeinden und der Einwohnerzahl der verbandsangehörigen Gemeinden)