§ 8 Abs 1 StbG 1949 (Verlust der Staatsbürgerschaft durch Verehelichung mit einem Ausländer, sofern Staatsbürgerschaft des Ehegatten nachweislich erworben wird, Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft aus triftigen Gründen möglich)
§ 65 Abs 1 StbG 1965 (Außerkrafttreten des StbG 1949 mit Inkrafttreten des StbG 1965)