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VwGH 17. 6. 1998, 97/03/0225 (POST- UND FERNMELDEWESEN)

JudikaturPOST- UND FERNMELDEWESENZfV 2000/249ZfV 2000, 108

Art 2 Abs 1 FernmeldeG 1993 idF des Art 96 Z 6 StrukturanpassungsG 1996 (ersatzlose Aufhebung des Art 2 Abs 1, welcher die hoheitlichen Fernmeldeagenden der Post übertragen hatte; daher keine Übertragung auf die Post und Telekom Austria AG; diese hat ua iA von Fernmeldegebührenrechnungen keine hoheitlichen Aufgaben)

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