§ 12 Abs 2 KOVG (Zusatzrente, monatliches Einkommen, Höchstgrenze)
§ 13 Abs 5 KOVG (Einkommen, Berechnung, landwirtschaftlicher Betrieb, Überlassung; keine Übergabe durch Beschwerdeführer, Ausgedingeleistung auf Weisung der Übergeberin)
§ 13 Abs 8 KOVG (Einkommen, Berechnung, Nutzungen und Leistungen in Güterform)