§ 19 Abs 6 StudFG 1992 (Verlängerung der Anspruchsdauer, um ein Semester; Prognose, Einschätzung des Studierenden)
VwGH 07.10.1998, 96/12/0036
§ 19 Abs 6 StudFG 1992 (Verlängerung der Anspruchsdauer, um ein Semester; Prognose, Einschätzung des Studierenden)
VwGH 07.10.1998, 96/12/0036