§ 74 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht auch bei Auswirkungen die auch ohne Zusammenhang mit Betriebsanlage eintreten können; hier übermäßige Wasserzufuhr auf Nachbarliegenschaft)
§ 74 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Interessensschutz)