§ 74 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht, Interessensschutz)
§ 74 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht, Gefährdungen, Belästigungen oder Beeinträchtigungen nicht durch Betriebsinhaber sondern von der Betriebsanlage in Anspruch Nehmende; Kaffeehaus, Parkplatz, Kundenzu- und abfahrt)