§ 1 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbsmäßigkeit; Selbständigkeit, regelmäßige Ausübung, Gewinnerzielungsabsicht; Entgeltlichkeit, Indizieren der Gewinnerzielungsabsicht, Möglichkeit des Gegenbeweises)
§ 1 Abs 3 GewO 1994 („Selbständigkeit“, Ausübung auf eigene Rechnung und Gefahr, Beurteilung nach Gesamtbild der wirtschaftlichen Momente, möglicher Gegenbeweis)