§ 6 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Erstantrag; Verlängerungsantrag; Verhältnis zueinander; Antragstellung während der Dauer eines gewöhnlichen Sichtvermerkes)
VwGH 03.04.1998, 96/19/1847
Die Bfin verfügte nach ihren eigenen Angaben und nach der diesbezügl unbedenkl Aktenlage weder über eine zuvor erteilte Aufenthaltsbew noch über eine am 1. 7. 1993 (Inkrafttreten des AufG) aufrechte Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet. Wie die bel Beh richtig erkannte, kam eine Verlängerung des Sichtvermerks mit dem gegenständl Antrag gem § 13 Abs 1 AufG nicht in Frage.