§ 51 Abs 2 BDG (Verpflichtung zur zumutbaren Krankenbehandlung; hier Bauarbeiten während Krankenstand, notwendige Feststellungen)
VwGH 18.11.1998, 96/09/0262
Nach dem im BeschwFall vorgeworfenen Sachverhalt, der Bf habe während seines Krankenstandes Bauarbeiten vorgenommen, wäre zu untersuchen gewesen, ob der Bf gegen die Verpflichtung zu einer zumutbaren Krankenbehandlung iSd § 51 Abs 2 BDG verstoßen bzw der von seinem behandelnden Arzt angeordneten Therapie zuwidergehandelt hat, besteht doch auch ohne entspr Weisung eines Vorgesetzten für den Beamten die Pflicht, sich einer solcher Behandlung zu unterziehen und an dieser mitzuwirken (vgl insoweit auch Kucsko-Stadlmayer , Das Disziplinarrecht der Beamten2, 220 f).Des weiteren wurde nicht festgestellt, dass die dem Bf angelastete Verhaltensweise seiner Genesung tatsächl abträgl gewesen ist. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.