§ 118 Abs 1 Z 1 BDG (Einstellung des Disziplinarverfahrens, wenn Tat nicht begangen wurde oder Umstände die Strafbarkeit ausschließen)
§ 126 Abs 2 BDG (Disziplinarerkenntnis; Rechtsanspruch auf Freispruch)
VwGH 21.10.1998, 96/09/0209
§ 118 Abs 1 Z 1 BDG (Einstellung des Disziplinarverfahrens, wenn Tat nicht begangen wurde oder Umstände die Strafbarkeit ausschließen)
§ 126 Abs 2 BDG (Disziplinarerkenntnis; Rechtsanspruch auf Freispruch)
VwGH 21.10.1998, 96/09/0209