§ 30a Abs 1 Z 2 Stmk GehG (Verwendungszulage, Dienstklassenzulage; Vergleichsbeamter, Begriff, kein Vertragsbediensteter, allgemeiner Erfahrungswert)
VwGH 07.10.1998, 94/12/0219
1. Unter dem Gesichtspunkt des § 30a Abs 1 Z 2 Stmk GehG kommt es auf die tatsächl Besorgung der vergleichbaren Aufgaben durch Beamte und nicht darauf an, ob Aufgaben in der inneren Gliederung einer Beh eine bes organisator Hervorhebung (hier durch Schaffung eines eigenen Referates) erfahren haben.