§ 64 TierseuchenG (Strafnorm)
V des LH v NÖ, LGBl 6410/8-3 (Rinder im Alter von 2 Jahren, Untersuchung auf Tuberkulose durch beauftragten Tierarzt; Verpflichtung der Tierbesitzer, die Untersuchung zu ermöglichen und die erforderliche Hilfe zu leisten)