§ 4 Abs 1 VVG (vertretbare Handlung, Vollstreckung; Ersatzvornahme)
§ 4 Abs 2 VVG (Ersatzvornahme, Kostenvorauszahlungsauftrag; keine Vollstreckungsverfügung; aufschiebende Wirkung einer Berufung)
§ 7 Abs 4 EO (Einwendungen gegen den Titel; Entscheidung der Titelbehörde; Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung; Zuständigkeit der Berufungsbehörde nach Ergehen einer Berufungsentscheidung; Abweisung des Aufhebungsantrags; rechtswidrig bei rückwirkender Aufhebung der Abweisung der Berufung gegen den Titelbescheid)