§ 4 Abs 1 WG (vertretbare Handlung, Vollstreckung; Ersatzvornahme)
§ 4 Abs 2 WG (ebenso; Kostenvorauszahlungsauftrag; Androhung der Ersatzvornahme als Voraussetzung ausreichend, auch wenn 22 Jahre zurückliegen; Vorauszahlungsauftrag vor 22 Jahren, keine res iudicata)