§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung; Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße, Abweichung gegenüber dem erstinstanzlichen Bescheid hinsichtlich der Breite der Straße; keine Überschreitung der Sache)
VwGH 19.05.1998, 98/05/0023
(S Straßenwesen)