§ 13 Abs 3 AVG (Eingaben, Verbesserungsauftrag; nicht vorgesehen, wenn zu Änderung des Begehrens führen würde)
VwGH 22.04.1998, 98/03/0128
Eine Anwendung des § 13 Abs 3 AVG ist nicht mögl, wenn der Verbesserungsauftrag zur Änderung des Begehrens führen würde (VwGH 09.09.1969, 272/69).