§ 56 AVG (Feststellungsbescheid, Feststellung eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses, nicht eines bloßen Tatbestandselementes, wie zB der mangelnden Vertrauenswürdigkeit, sofern nicht gesetzlich vorgesehen)
§ 2 BetriebsO für den nicht linienmäßigen Personenverkehr (Personen im Fahrdienst, Vertrauenswürdigkeit)