§ 34 AVG (Ordnungsstrafen, beleidigende Schreibweise in Schriftsätzen, Unterstellen von niedriger Gesinnung, einer nach Sittenordnung verpönten Vorgangsweise bzw eines strafgesetzwidrigen Verhaltens; Strafausmaß, maßgebend allein Erwartung der Änderung)
VwGH 20.11.1998, 98/02/0320