§ 73 Abs 1 AVG (Übergang der Behördenzuständigkeit gem § 7 Abs 7 FrG 1992 ; österreichische Vertretungsbehörde im Ausland; Weiterleitung an Aufenthaltsbehörde; Beginn der Entscheidungspflicht; Gefahrtragung bei Verlust; Pflicht zur Sachverhaltsermittlung)
VwGH 13.03.1998, 97/19/0584