§ 63 AVG (Bescheid, Berufung; Teilrechtskraft bei Teilbarkeit; keine Teilbarkeit bei einheitlichem Bauprojekt; Erlassung von vier Bescheiden durch den Bürgermeister; keine Teilrechtskraft, wenn „teilweise“ Berufung erhoben)
§ 63 AVG (Bescheid, Berufung; Teilrechtskraft bei Teilbarkeit; keine Teilbarkeit bei einheitlichem Bauprojekt; Erlassung von vier Bescheiden durch den Bürgermeister; keine Teilrechtskraft, wenn „teilweise“ Berufung erhoben)