AVG (übergangene Partei, Übergangsbestimmungen in Materiengesetzen; Entfall der Baubewilligungspflicht nach AVG für neu eingeleitete Verfahren; Weiterführung vor 1. 7. 1990 begonnener Verfahren nach den Bauordnungen bei Auftreten einer übergangenen Partei; Entscheidung einer unzuständigen Behörde wegen Missachtung des Wegfalls der Zuständigkeit; Berufung der Nachbarn zulässig, Verpflichtung zur Aufhebung der unzuständigerweise ergangenen Entscheidung der Behörde erster Instanz)