vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 22. 9. 1998, 97/05/0104 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/2210ZfV 1999, 903

§ 66 Abs 2 AVG (Berufungsverfahren, Entscheidung, Aufhebung und Zurückverweisung, mündliche Verhandlung erforderlich; Änderungsbewilligung; Ermessen unter Berücksichtigung der Zeitersparnis und Kostenersparnis auszuüben)

§ 66 Abs 3 AVG (Berufungsverfahren, Durchführung der Sachverhaltsermittlungen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!