§ 53 Abs 1 AVG (Sachverständige, Ablehnung, Glaubhaftmachung von Umständen die geeignet sind, Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel zu stellen; keine bei nur einmaliger früherer Beauftragung durch mitbeteiligte Partei)
VwGH 26.05.1998, 97/04/0220
§ 53 Abs 1 AVG (Sachverständige, Ablehnung, Glaubhaftmachung von Umständen die geeignet sind, Unbefangenheit oder Fachkunde in Zweifel zu stellen; keine bei nur einmaliger früherer Beauftragung durch mitbeteiligte Partei)
VwGH 26.05.1998, 97/04/0220