§ 10 Abs 1 AVG (Vertreter, Rechtsanwälte, Vollmachtsbekanntgabe bzw Berufung auf erteilte Vollmacht im Verwaltungsverfahren; im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erteilte Vollmacht gilt nicht auch für nachfolgendes Verwaltungsverfahren)
VwGH 14.10.1998, 97/01/1070